Bestattungsarten
Beisetzungsorte und ihre Besonderheiten
Bestattungsarten im Überblick
In Deutschland gibt es eine Vielzahl an Bestattungsformen.
Doch Bestattungsarten gibt es derzeit nur zwei – die Feuer- und die Erdbestattung.
Bei einer Erdbestattung werden Sarg und Körper der Erde übergeben, bei einer Feuerbestattung dem Feuer.
Wer sich für eine Feuerbestattung und damit für eine Urne/für Asche entscheidet, kann aus einer Vielzahl von Beisetzungsformen wählen (auf dem Friedhof, im Wald, im Meer, in der Luft …).
Erfreulicherweise gibt es auch für Menschen, die eine Erdbestattung (bzw. keine Feuerbestattung) wollen, immer mehr Möglichkeiten, dies zu verwirklichen – auf traditionellen und auf alternativen Wegen.
Bestattung auf einem Friedhof
Auf dem Friedhof besteht häufig die Möglichkeit, Verstorbene aufzubahren und eine Trauerfeier zu gestalten. Die Ruhefrist im Grab liegt meist zwischen 15 und 20 Jahren, je nach den örtlichen Gegebenheiten. Wichtig zu wissen: Der Zugang zum Friedhof richtet sich meist noch nach seinen Öffnungszeiten.
Eine Urne kann in einem Urnenwahlgrab beigesetzt werden. Ein solches Grab kann nach Ablauf der Ruhezeit verlängert werden. Auch kann eine weitere Urnenbestattung in diesem Grab erfolgen, mancherorts auch mehr als zwei, so dass ein Familienurnengrab entsteht. Im Falle einer Folgebestattung ist eventuell ein Nachkauf, also eine Verlängerung des Grabnutzungsrechts notwendig.
Die Beisetzung einer Urne in einem Urnenreihengrab bzw. -einzelgrab ist sinnvoll, wenn später keine Grabverlängerung gewünscht wird und keine Folgebestattung durchgeführt werden soll. Ein solches Grab fällt nach Ablauf der Ruhezeit an den Friedhofsträger zurück.
Immer mehr Gemeinden legen Gemeinschaftsgrabfelder oder Urnenhaine an, in denen Urnenbeisetzungen durchgeführt werden können. Grabpflege und Namensnennung auf Einzel- oder Gemeinschaftsstein sind in der Erwerbsgebühr enthalten, so dass Pflegeverpflichtung und Folgekosten entfallen.
In einem Kolumbarium (Urnenwand, Urnenmauer) oder in einer Urnenstele gibt es Nischen für die Beisetzung einzelner oder mehrerer Urnen. Sie werden mit einer Platte (meist aus Stein, selten aus Metall) verschlossen, die beschriftet und oftmals auch individuell gestaltet werden kann. Die Grabpflege entfällt. Viele Gemeinden bieten vor Kolumbarien Ablageflächen für Blumen und anderen Grabschmuck an. Wird ein solches Grab aufgelöst, wird die Urne in der Regel ins anonyme Urnengrab übertragen und damit der Erde übergeben.
Auf vielen Friedhöfen werden heute Urnenbeisetzungen in Baumgräbern angeboten. Die Urne wird am Fuße eines Baumes bestattet, der Name des verstorbenen Menschen meist mit einem Schild am Baumstamm angebracht. Das Areal bleibt naturbelassen, eine individuelle Grabgestaltung ist nicht möglich. Baumgräber sind in manchen Gemeinden Wahlgrabstätten, die verlängert und in denen weitere Urnen der Familie beigesetzt werden können. Andere Gemeinden bieten Baumbestattungen ausschließlich in Reihen- bzw. Einzelgräbern an.
Urnenrasengräber werden nach der Urnenbeisetzung mit einem überfahrbaren Kissenstein geschmückt, der individuell gewählt und gestaltet werden kann. Die Rasenfläche wird vom Friedhofsträger gepflegt, was in der Graberwerbsgebühr enthalten ist. Blumen und anderer Grabschmuck dürfen nicht niedergelegt werden.
In Deutschland ist für ein anonymes Grab die Bezeichnung „grüne Wiese“ verbreitet, denn die Bestattung findet meist aus einer Rasenflächeauf statt. Der Beisetzung einer Urne in einem anonymen Grab dürfen Angehörige vielerorts nicht beiwohnen, so dass die genaue Bestattungsstelle unbekannt bleibt. Nur wenige Friedhofsträger handhaben das anders und lassen Trauergäste an der Urnenbeisetzung teilnehmen. Eine namentliche Nennung der hier bestatteten Verstorbenen entfällt. Grabpflege und Grabgestaltung durch die trauernden Angehörigen ist nicht möglich, allerdings ist an vielen anonymen Grabfeldern ein Ort ausgewiesen, an dem Blumen und anderer Grabschmuck niedergelegt werden können. Eine anonyme Bestattung kann in der Regel nicht rückgängig gemacht werden und sollte daher sorgfältig überlegt werden.
In Deutschland bieten bislang sehr wenige Friedhöfe die Verstreuung der Asche auf einem dafür vorgesehenen Feld an. Abgesehen davon ist das freie Verstreuen von Verstorbenenasche in Deutschland nicht erlaubt.
Ein Sarg kann in einem Erdwahlgrab beigesetzt werden. Ein solches Grab kann nach Ablauf der Ruhezeit verlängert werden. Auch kann eine weitere Bestattung (Sarg oder Urne) in diesem Grab erfolgen, mancherorts auch mehr als zwei, so dass ein Familiengrab entsteht. Im Falle einer Folgebestattung ist eventuell ein Nachkauf, also eine Verlängerung des Grabnutzungsrechts notwendig.
Die Beisetzung eines Sarges in einem Erdreihengrab bzw. Erdeinzelgrab ist sinnvoll, wenn später keine Grabverlängerung gewünscht wird und keine Folgebestattung durchgeführt werden soll. Ein solches Grab fällt nach Ablauf der Ruhezeit an den Friedhofsträger zurück.
Immer mehr Friedhofsträger legen Gemeinschaftsgrabfelder an, in denen Erdbestattungen durchgeführt werden können. Grabpflege und Namensnennung auf Einzel- oder Gemeinschaftsstein sind in der Erwerbsgebühr enthalten, so dass Pflegeverpflichtung und Folgekosten entfallen.
Für Menschen, die nicht eingeäschert werden möchten, sich aber dennoch ein namenloses Grab wünschen, bieten manche Friedhofsträger inzwischen anonyme Erdbestattungen an.
Sehr selten und nur auf alten Friedhöfen gibt es noch gemauerte Gruften unter der Erde oder Mausoleen, prächtige Grabbauten über der Erde, in denen Sargbestattungen durchgeführt werden können.
Weitere Bestattungsorte
Neben dem Friedhof gibt es weitere Orte für eine Bestattung wie das Meer oder den Wald. Alternative Bestattungsorte und -formen werden immer bekannter und gewinnen an Beliebtheit.
Bei einer Seebestattung wird die Asche in einer speziellen Urne im Meer beigesetzt. Seeurnen lösen sich innerhalb weniger Stunden auf, so dass sichergestellt ist, dass sich die Asche mit Wasser und Meeresboden verbindet. Eine Seebestattung ist in nahezu jedem Meer möglich, in Deutschland jedoch nur in bestimmten Seegebieten erlaubt, in denen weder gefischt noch Wassersport betrieben werden darf.
Die Angehörigen haben die Wahl, ob sie an der Bestattung der Urne auf See teilnehmen möchten oder nicht. Bei der Teilnahme von Angehörigen spricht man von einer begleiteten Seebestattung. Die Anzahl an Trauergästen auf dem Schiff ist allerdings begrenzt. Nehmen keine Angehörigen teil, spricht man von einer stillen Seebestattung.
Bei einer Beisetzung von Verstorbenenasche in einem Wald wird eine biologisch abbaubare Urne mitten im Wald an den Wurzeln eines Baumes bestattet. An einem Gemeinschaftsbaum werden die freien Stellen der Reihe nach vergeben, so dass nicht garantiert ist, dass zu einem späteren Zeitpunkt auch weitere Familienmitglieder unter dem gleichen Baum bestattet werden können. Wenn es Ihnen wichtig ist, zusammen mit Menschen, die Ihnen am Herzen liegen, einen Baum zu teilen, ist der Erwerb eines Familien- oder Freundschaftsbaums ratsam. Der Begriff „Familie“ wird dabei nicht so eng gesehen. Man muss nicht verwandt, verheiratet oder verpartnert sein, um gemeinsam unter einem Baum die letzte Ruhe zu finden. Ebenfalls können vorsorglich mehrere Plätze an einem Gemeinschaftsbaum erworben werden.
Die FriedWald GmbH bietet an inzwischen über 85 Standorten in Deutschland Urnenbestattungen in Wäldern an. Ein FriedWald-Baum kann bis zu zwanzig Personen als letzte Ruhestätte zur Verfügung stehen. Die Baumauswahl, die auch trauerfallunabhängig, also vorsorglich erfolgen kann, treffen Angehörige in Begleitung einer FriedWald-Försterin oder eines FriedWald-Försters. Auf Wunsch werden Name und Lebensdaten der Verstorbenen mit einem Schild am Baum angebracht. Trauernde haben einen Ort, den sie jederzeit aufsuchen können, doch die Grabpflege übernimmt die Natur.
In über 60 naturbelassenen Waldbeständen bietet die RuheForst GmbH Urnenbestattungen in „RuheBiotopen“ an. In solch einem Biotop können bis zu zwölf Urnen beigesetzt werden. Die Baumauswahl, die auch trauerfallunabhängig, also vorsorglich erfolgen kann, treffen Angehörige in Begleitung einer Försterin oder eines Försters. Auf Wunsch werden Name und Lebensdaten der Verstorbenen mit einem Schild am Baum angebracht. Trauernde haben einen Ort, den sie jederzeit aufsuchen können, doch die Grabpflege übernimmt die Natur.
Nach der Feuerbestattung in Deutschland wird die Urne an ein spezialisiertes Unternehmen in der Schweiz, Tschechien oder den Niederlanden übergeben, da das Verfahren bei uns noch nicht zugelassen ist.
Die Asche wird schrittweise in ein Vitalerde-Substratgemisch gegeben, in das dann der zuvor ausgewählte Wunschbaum gepflanzt wird. Nach einer ausreichend langen Durchwurzelungszeit, in der der Baum die Nährstoffe aus der Asche absorbiert, ist er pflanzfertig und wird durch das Bestattungsunternehmen zusammen mit den Beisetzungsdokumenten an die Angehörigen übergeben.
In Ländern mit freierer Bestattungsgesetzgebung kann die Asche eines Menschen zum Beispiel auf einer Almwiese, in einem Bergbach, an einem Felsen, in einem See oder am Fuße eines Baumes beigesetzt werden. Auch kann sie in die Luft gestreut und dem Wind übergeben werden. In all diese Beisetzungsrituale können An- und Zugehörige einbezogen werden. Naturbestattungen werden z. B. von der Oase der Ewigkeit angeboten.
Die Schweizer Firma Algordanza hat ein aufwendiges Verfahren entwickelt, durch das die Asche eines verstorbenen Menschen in einen individuellen Diamanten umgewandelt werden kann. Dafür kann die gesamte Asche verwendet werden, ebenso nur ein Teil davon. Es ist möglich, mehrere Erinnerungssteine anzufertigen, wenn die trauernden Angehörigen dies wünschen. Die Farbe der Diamanten variiert zwischen weiß und dunkelblau, je nach der chemischen Zusammensetzung der Asche. Die Diamanten können roh oder in verschiedenen Schliffen mit Gravur übergeben werden.
Unser Hafen ermöglicht die in Deutschland noch seltene Beisetzung von Menschen und Tieren in einer gemeinsamen Urnengrabstätte. Bislang gibt es Standorte in Braubach bei Koblenz und in Essen. Es können, im Trauerfall oder auch schon im Rahmen einer Bestattungsvorsorge, Freundschafts- sowie Familiengräber erworben werden.
Eine Form der Luftbestattung bietet unter anderem das Unternehmen Luftbestattungen Rastatt an, das die Asche Verstorbener im Rahmen einer Fahrt mit dem Heißluftballon über dem Elsass (Frankreich) in den Wind streut. Auf Wunsch können Zugehörige an der Ballonfahrt teilnehmen. Die genauen Koordinaten des Beisetzungsortes werden auf einer Karte vermerkt, die den Angehörigen übergeben wird. Luftbestattungen werden auch mit Flugzeugen und Helikoptern durchgeführt.
Bei der Sphärenbestattung wird die Asche Verstorbener in die äußersten Schichten der Stratosphäre gestreut. Ein mit Helium gefüllter Ballon bringt die Spezialurne in eine Höhe von 30 Kilometern, wo sie sich öffnet und sich die Asche allmählich verteilt. Solche Ballonstarts werden unter anderem in der Schweiz und in Spanien durchgeführt.
Für eine Weltallbestattung wird ein kleiner Teil der Asche in eine spezielle Kapsel gefüllt, die mit einer Rakete in den Weltraum gebracht wird. Solche Raketenstarts sind sehr selten. Auf wetterbedingte Verzögerungen und Komplikationen sollte man sich einstellen.
Bestattungen in Deutschland
Drei generelle Hinweise
Auch für den Todesfall gibt es in Deutschland zahlreiche Regelungen. Da Bestattungen bei uns unter Landesrecht fallen, gibt es 16 verschiedene Bestattungsgesetze. Hinzu kommen kommunale Regularien und Verordnungen der einzelnen Friedhofsträger.
Hier den Überblick zu behalten, was wo gilt, ist herausfordernd, besonders für unerfahrene Personen. Engagierte Bestatterinnen und Bestatter helfen Ihnen gern bei der Orientierung und erläutern Spielräume sowie deren Grenzen. Auf drei Aspekte möchten wir Sie besonders hinweisen.
Friedhofspflicht/Friedhofszwang
Die in Deutschland geltende Friedhofspflicht besagt, dass die sterblichen Überreste eines Menschen (also der Leichnam in einem Sarg oder die Asche in einer Urne) ausschließlich an einem eigens für diesen Zweck gewidmeten Ort (= Friedhof) bestattet werden dürfen.
Die einzelnen Bundesländer regeln das durch Gesetze und Verordnungen näher, etwa die Mindestruhefristen für Särge und Urnen. Gemeinden und Friedhöfe legen dann in ihren Satzungen fest, was für die jeweiligen Friedhöfe tatsächlich gilt. Vor allem geologische Bedingungen führen zu längeren Ruhefristen.
Wer eine Grabstelle „erwirbt“, erhält im Regelfall das sogenannte Grabnutzungsrecht. Die Nutzungsberechtigten entscheiden über weitere Beisetzungen, Gestaltung, Verlängerung und Auflösung des Grabes und sind Ansprechpersonen für die Friedhofsverwaltung.
Die Urne zur freien Verfügung
Ein Großteil der Bürgerinnen und Bürger plädiert für eine Aufhebung der Friedhofspflicht für Urnen. Sie sind der Meinung, dass Menschen selbst entscheiden können, ob die Asche ihrer Verstorbenen (oder im Kontext einer Vorsorge ihre eigene) auf einem Friedhof, zu Hause, auf dem eigenen Grundstück oder an einem „Lieblingsort“ die letzte Ruhe finden soll.
Das gestattet die deutsche Gesetzgebung noch nicht. Doch es gibt Veränderungen:
So hat Bremen als erstes Bundesland den Friedhofszwang gelockert. Unter bestimmten Vorgaben darf die Asche Verstorbener in einer Urne mit nach Hause genommen werden. Immer mehr Bestattungsinstitute und andere Bestattungsdienstleistende suchen und finden Wege, auch sehr individuelle und unkonventionelle Wünsche Vorsorgender und Trauernder zu erfüllen.
Bevor Sie eine Bestattung planen
Bei der Entscheidung über Art, Form und Ort der Bestattung sollten Sie Verschiedenes berücksichtigen, etwa:
- Die Wünsche des verstorbenen Menschen
- Die Bedürfnisse der trauernden An- und Zugehörigen
- Entfernung, Erreichbarkeit und Zugänglichkeit des Grabplatzes (auch dann noch, wenn Sie älter und vielleicht nicht mehr so mobil sind)
- Die finanziellen Möglichkeiten, auch im Hinblick auf Folgekosten, die bei manchen Bestattungsformen entstehen
Haben Sie Fragen oder möchten Sie eine Vorsorge treffen?
Wir beraten Sie gern.